AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen Joern Bach Grafik- & Mediendesign
1. Nachstehende Bedingungen gelten für das Vertragsverhältnis von Joern Bach Grafik- & Mediendesign, nachstehend als "Ausführender" bezeichnet und dem Vertragspartner/ Auftraggeber. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn diese von Joern Bach Grafik- & Mediendesign schriftlich bestätigt werden.
2. Sämtliche beim Ausführenden im Rahmen des Auftrags entstehenden Urheberrechte, verwandte Schutzrechte, Rechte an Lichtbildern, Markenrechte, Geschmacks- oder Gebrauchsmusterrechte sowie wettbewerbsrechtliche Leistungsschutzrechte, verbleiben beim Ausführenden. Die Einräumung der daraus entstehenden Nutzungsrechte an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich als einfaches Nutzungsrecht. Sie gehen nur auf den Auftraggeber über, soweit der Vertragszweck dies erfordert. Die Einräumung darüber hinausgehender Nutzungsrechte ist schriftlich zu vereinbaren, Das gleiche gilt bei Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
3. Der Ausführende hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und im Impressum als Urheber genannt zu werden mit der Formulierung „Design by Joern Bach Grafik- & Mediendesign“ Bei Websites sind das Logo von des Ausführenden und ein Backlink auf www.joernbach.de im Impressum einzufügen zusätzlich. Das Gleiche gilt für sämtliche Unterlagen ( Entwürfe, Reinzeichnungen etc.) die im Rahmen der Vertragsanbahnung und ab Vertragsabschluss übergeben werden. Eine Bearbeitung von Originalen und Reproduktionen setzt stets die Einwilligung des Ausführenden voraus. Alle Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
Joern Bach Grafik- & Mediendesign hat das Recht die entstandenen Projekte innerhalb des eigenen Portfolios zu zeigen.
4. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung (1-4) berechtigt den Ausführenden, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Den Nachweis eines im Einzelfall höheren Schadens behält sich der Ausführende vor.
5. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht. Der Auftraggeber versichert, dass von ihm zu Verfügung gestellte Lichtbilder, Grafiken oder andere Gegenstände frei von Rechten Dritter sind bzw. er die entsprechenden Nutzungsrechte innehat. Er stellt den Ausführendenin soweit von den Ansprüchen Dritter frei und trägt bei Rechtsverletzungen die damit verbundenen Kosten.
6. Für den Umfang der vom Ausfürenden zu erbringenden Leistung ist die schriftliche Auftragsbestätigung von Joern Bach Grafik- & Mediendesign maßgebend. Falls keine Auftragsbestätigung vorliegt, gelten die allgemeinen gesetzlichen Regelungen für das Zustandekommen eines Vertrages
7. Änderungen des Vertragsgegenstandes insbesondere hinsichtlich der Art und Weise der grafischen und textlichen Leistungserbringung z.B. aus technischen Gründen bleiben dem Ausführenden vorbehalten, soweit der Vertragsgegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind.
8. Im Falle des Kundenauftrages an den Ausführenden zur Schaltung oder Buchung von Werbemitteln (Anzeigen etc.) in Werbeträgern, wird ein gesonderter schriftlicher Vertrag abgeschlossen.
9. Bei Änderungen des Auftrages durch den Kunden oder sonstigen durch den Kunden verursachten Verzögerungen hat der Ausführende ein Recht auf Vergütung der entstehenden Mehrkosten. Diese Mehrkosten werden gesondert in Rechnung gestellt und erforderlichenfalls die Liefertermine neu disponiert.
10. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger vom Ausführenden bestrittener Gegenansprüche des Kunden sind nicht statthaft.
11. Der Ausführende behält sich das Eigentum an allen Liefergegenständen vor, bis sämtliche Forderungen des Ausführenden aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden beglichen sind. Der Kunde haftet für Untergang oder Beschädigung und hat das Vorbehaltsgut auf eigene Kosten zu versichern, Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde den Ausführenden unverzüglich zu benachrichtigen und die Dritten über das Eigentum des Ausführenden aufzuklären.
12. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit nicht anders vereinbart, ist auch auf Vertragsverhältnisse mit ausländischen Auftraggebern deutsches Recht anzuwenden.
13. Vergütung:
Die Vergütung der Waren und Leistungen des Ausführenden erfolgt mangels anderer schriftlicher vertraglicher Übereinkunft in 3 Teilen.
• 40 % des Honorars sind bei Vertragsabschluss fällig.
• 50 % des Honorars nach Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer
Vorschläge durch die Joern Bach Grafik- & Mediendesign bevor die Programmierung beginnt. (Präsentationshonorar),
• 10 % des Honorars nach Abnahme des Werkes
Reisekosten und Spesen werden generell separat berechnet. Bei besonderen Kosten durch Vorleistungen des Ausführenden wie erheblicher Materialaufwand. ist ein entsprechender Vorschuss zu vereinbaren und zu leisten.
Die genannten Liefertermine sind ohne ausdrückliche Vereinbarung keine Fixtermine. Kommt der Kunde mit Zahlungen - bei Vereinbarung von Teilzahlung mit der 1. Rate - in Verzug, so werden die noch ausstehenden Teilzahlungen sofort fällig. Der Ausführende kann in diesem Fall vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Verzugszinsen werden mit 5 % p.a. über dem Basiszins der Europäischen Zentralbank, mindestens jedoch mit 8 % p.a. bei Zahlungsverzug von mehr als vier Wochen berechnet.
14. Der Ausführende gewährleistet, dass die gelieferten Erzeugnisse und Leistungen technisch einwandfrei sind. Sofern der Liefer- und Leistungsgegenstand aufgrund von Fehlern, insbesondere wegen schlechten Materials oder mangelhafter oder nicht vertragsgemäßer Ausführung unbrauchbar ist oder wird oder in seiner Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt ist oder wird, wird Joern Bach Grafik- & Mediendesign nach eigener Wahl den Mangel nachbessern oder angemessene Minderung des Preises anbieten. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate. Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen. Die Verjährungsfrist für die obigen Gewährleistungsansprüche beträgt ebenfalls zwölf Monate. Weitere Ansprüche des Kunden gegen des Ausführenden aus Gewährleistung sind ausgeschlossen, außer im Falle der groben Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes des Ausführenden und seinen Subunternehmern, insbesondere der Ersatz von nicht am Liefer- oder Leistungsgegenstand selbst entstandenen Schäden oder Mangelfolgeschäden sowie von sonstigen indirekten Schäden oder Folgeschäden. wie entgangenem Gewinn oder Schäden wegen Produktionsausfalls oder verminderter oder weggefallener Werbewirksamkeit oder Nutzungsunmöglichkeit. Dies gilt nicht für Personenschäden. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf Mängel oder Schäden, die durch fehlerhafte. ungenaue oder unzureichende Angaben oder Vorgaben des Kunden oder durch nicht vom Ausführenden oder dessen Erfüllungsgehilfen zu verantwortende Fehler der Druckunterlagen, insbesondere wenn diese vom Kunden zur Verfügung gestellt werden, entstehen oder wenn der Kunde die Rüge offenkundiger Fehler von zur Freigabe oder Abnahme vorgelegten Setzfahnen, Reinzeichnungen oder Andrucken unterlässt.
15. Schadensersatzansprüche vertraglicher und deliktischer Natur und Ansprüche auf Freistellung nach Produkthaftungsansprüchen Dritter sind, außer im Fall des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, ausgeschlossen. Das Recht des Kunden zum Rücktritt bleibt unberührt. Hinsichtlich zum Leistungsumfang dem Ausführenden gehörender wesentlicher Lieferungen und Leistungen Dritter haftet der Ausuführende erst nach fruchtlosem gerichtlichen Vorgehen des Kunden gegen solche Dritte, zu welchem Zweck der Ausführende seine Ansprüche gegen die Dritten an den Kunden abtreten wird.
16. Logo-Erstellung und Markenrechte: Der Ausführende haftet nicht dafür, dass das von uns entworfene Logo frei von Rechten Dritter ist. Der Auftrag umfasst keine Recherche nach älteren Schutzrechten Dritter. Um ein etwaiges Risiko zu verringern, empfehlen wir die Durchführung einer Recherche, Der Ausführende erstellt Logos, übernimmt aber nicht ohne weiteren, gesonderten, schriftlichen Auftrag die Markenrecherche zu ähnlichen oder gleichen Bildmarken. Dies muss durch eine Markenrechtskanzlei durchgeführt werden. Der Ausführende bietet diese Leistung gerne gesondert an und vergibt den Auftrag an eine Kanzlei- diese Leistung ist nicht automatisch inklusive.
17. Die Lagerung von zur Anwendung gekommenen Druckvorlagen oder anderer Güter erfolgt nur auf ausdrücklichen Auftrag des Kunden.
18. Erfüllungsort ist mangels anderer schriftlicher Vereinbarung der Firmensitz von Joern Bach Grafik- & Mediendesign. Gerichtsstand ist Konstanz.
Stand 2010